In unserer Kultur gibt es nicht wenige Riten oder Verhaltensweisen, die ein Gleich-Gewicht unter Menschen herstellen, indem sie alle Hierarchien ausräumen. Dazu zählen beispielsweise die Wahl, die Sakramente in der Kirche, der Besuch einer Sauna oder das Gerichtsverfahren. Vor dem jeweiligen Prinzip steht in der Gemeinschaft oder Gruppe keiner über dem anderen: Das gleiche Stimmgewicht, das gleiche Bedürfnis nach Vergebung und Erlösung, dieselbe physische Blöße oder die Geltung derselben Gesetze für jeden. Doch wo die ersten drei Prinzipien das Gleichgewicht durch festgeschriebene Verfahren, religiöse Überzeugung oder nackte Tatsachen herstellen, gelingt das bei Gericht nicht ohne menschliche Vermittlung.
Das Vertrauen und die Akzeptanz in die Verfahren und Urteile der Gerichte hängt entscheidend von der Unparteilichkeit ab, die zentral ist für die Gleichbehandlung. Doch mit den Menschen ziehen zuweilen ihre Biographien, ihre Netzwerke und Überzeugungen in die Institutionen ein. Sind dann noch Parteien an den Ernennungsverfahren beteiligt, ist deutliches Raunen zu vernehmen. Zwei jüngst getroffene Personalentscheidungen führen genau das vor Augen. Stephan Harbarth wurde vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Barbara Borchardt wurde in einem Personalpaket als Kandidatin der Linken mit Stimmen von SPD und CDU neue Landesverfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern.
Verdächtigungen schaden der Aura der Neutralität
Es wird kaum möglich sein, einer Person die Präsidentschaft am BVG zu übertragen, die zuvor kein Leben gelebt und damit keine Netzwerke und Kontakte geknüpft hat. Im vorliegenden Fall geben die hinlänglich bekannten Details jedoch Anlass zu Skepsis: Harbarth war Vorstand einer Kanzlei, die VW im Abgasskandal vertritt; er ist seit 1987 Mitglieder der CDU, erhielt ein für einen Abgeordneten auffällig hohes Gehalt, hat eine ominöse Honorarprofessur an der Uni Heidelberg, über deren nähere Umstände sich alle Beteiligten in Schweigen hüllen, und wird vermutlich über legislative Entscheidungen urteilen müssen, an denen er selbst beteiligt war.
Die über jeden Zweifel erhabene Neutralität der Richter ist mehr als nur eine Garantie dafür, dass sie sich an Normen und Regeln halten. Sie stimuliert das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Fairness der Verfahren. Es ist ungeschickt, dass sich Parteien auf einen Kandidaten einigten, ohne im Vorfeld die zentralen Bedenken in der Öffentlichkeit auszuräumen. Das Amt erfordert neben Sachverstand die Aufrechterhaltung der Aura der Neutralität und Wahrhaftigkeit. Man kann nur hoffen, dass Hr. Harbarth niemals in einen Prozess der Automobilindustrie involviert sein wird. Nicht, weil er als Lobbyist deren Interessen fördern könnte, sondern weil ein Urteil im Sinne der Automobilindustrie, und sei es juristisch noch so korrekt, Wasser auf die Mühlen derjenigen wäre, die den Staat schon lange als Beute der Partikularinteressen diffamieren.
Parteilichkeit erschwert die Verfahren
Mehr Transparenz ist auch im Fall von Frau Borchardt erwünscht, die sich unlängst zu ihrer Mitgliedschaft in der Antikapitalistischen Linken (AKL), einer vom Bundesverfassungsschutz beobachteten Gruppierung, und ihrer Weltanschauung geäußert hat. Fest steht, dass sowohl der Vorschlag der Kandidatin als auch die Kritik an ihr nicht von parteiischen Interessen zu lösen sind. Die Parteilichkeit verkleidet sich als zuweilen diskussionswürdiger Einwand. Schlussendlich handelt es sich um ein Personalpaket, dem CDU und SPD zugestimmt haben. Kritik daran ohne die Kenntnis der komplizierten Mehrheitsverhältnisse vor Ort ist wohlfeil. Vor allem geht sie an der eigentlichen Problematik, dass Parteien für die Besetzung dieser Ämter verantwortlich sind, vorbei. Die Zweidrittelregelung führt in einem Landtag, in dem ein Viertel der Sitze von Parteien besetzt werden, für die der Unvereinbarkeitsgrundsatz der CDU gilt, zwangsläufig zu Lähmung oder fragwürdigen Kompromissen. Das unvermeidliche Taktieren der Parteien in einer solchen Situation verdrängt das Prinzip der Bestenauslese und schwächt die Aura der Neutralität an Gerichten. Das dürfte im Interesse antidemokratischer Kräfte sein, die das Ansehen der Demokratie schädigen möchten.
Zwischen Lähmung und faulen Kompromissen
Die Wahl der Spitzen von Institutionen ist zu einem strategischen, komplizierten und korrumpierenden Aushandlungsprozess geworden. Dass dieser Trend mit der Etablierung der AfD als neuer Rechtsaußen-Partei abflaut, darf bezweifelt werden. Es besteht sogar die Gefahr, dass sich die Demokratie nunmehr erst recht als handlungsunfähig erweist. Inzwischen ist die Besetzung von Posten für die Parteien mehr Fluch als Segen, da sie in zahlreiche Konflikte und aufreibende Verhandlungen um Personalpakete geraten und dabei erheblichen Schaden nehmen können. Unvereinbarkeit der Parteien in der Zusammenarbeit stellt entweder eine zunehmende Hürde für Einigungen dar, oder schädigt massiv das Ansehen der jeweiligen Partei, wenn sie am Ende einknicken muss. Es ist kaum zu sagen, was schlimmer ist: eine von extremen Parteien vorsätzlich herbeigeführte Lähmung Weimarer Prägung oder die Ernennung im Grunde inakzeptabler Kandidaten.
Parteien von der Pflicht zu Ernennen befreien
Für demokratische Parteien wäre viel gewonnen, wenn ihnen die Aufgabe der Besetzung von Institutionen abgenommen würde. Vor allem geht es darum, die Politik handlungsfähig zu erhalten und Blockaden in Zukunft zu vermeiden. Wir müssen über alternative Ernennungsverfahren nachdenken, die Parteien ausklammern, ohne problematischen Direktwahlen den Weg zu ebnen. Das ist möglicherweise ein gangbarer Weg, die Aura der Neutralität der Institutionen zu erneuern und zu bewahren.



